AGB’S
Das Wichtigste in Kürze:
Es gelten die AGB`s des schweizer Bergführer Verbandes.
AGB`s Bergführerverband
Versicherung:
Risikoaktivitäten, die im Gebirge im Winter und Sommer sowie an Bächen und Flüssen betrieben werden, unterstehen in der Schweiz dem Risikoaktivitätengesetz. Kommerzielle Anbieter brauchen eine Bewilligung.
Als ausgebildeter IVBV Bergführer halte ich mich an diese Richtlinien und verfüge sowohl als Schneesportlehrer wie auch als Bergführer über eine Arbeitsbewilligung und eine Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme 10 Mio. CHF.
Privater Versicherungsschutz ist Sache jeden Teilnehmers. Ausserdem empfehle ich den Abschluss einer Annullationsversicherung. Diese deckt deine Kosten, falls du aus persönlichen Gründen wie Krankheit eine Tour kurzfristig absagen musst.
Bei erschwerten Umständen:
(Wetter, Verhältnisse...) behalte ich mir vor, kurzfristig ein vergleichbares Alternativprogramm anzubieten oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Rücktritt meinerseits werden sämtliche Kosten zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
Impressum
Kontaktadresse
Tobias Erzberger
Friedensgasse 53
4056 Basel
Schweiz
+41 76 482 35 03
info@tobiaserzberger.ch
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Schweizerische Mobiliar
Versicherungsgesellschaft
Generalagentur Liestal
Alfred Guggenbühl
Burgstrasse 6
4410 Liestal
www.mobi.ch
Aufsichtsbehörde
beco Berner
Wirtschaft Arbeitsbedingungen
Laupenstrasse 22
3011 Bern
Tel. 031 633 58 10
Berufsbezeichnung
IVBV Bergführer
Mitglied im IVBV (internationale Vereinigung der Bergführerverbände weltweit) Mitglied im IKBV (Interkantonaler Bergführerverband Schweiz)
Mitglied im VDBS (Verband Deutscher Berg- und Skiführer)
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Zuständige Kammer: SBV (Schweizer Bergführerverband)
Regelungen einsehbar unter:
Schneesportlehrer Schweiz
Zuständige Kammer: Swiss Snowsports Schweiz
SWISS SNOWSPORTS
Hühnerhubelstrasse 95
CH-3123 Belp
info@snowsports.ch